Am 5. April 2019 beschloss der Kantonsrat nach zahlreichen Sitzungen das neue PTLG. Das Volk sagte am 9. Februar 2020 mit 52.6 % Ja zum neuen Taxigesetz (PTLG) im Kanton Zürich (siehe dazu auch die damalige Pressemitteilung der TSZ). In der Folge wurden zahlreiche Beschwerden gegen das neue Gesetz eingereicht, welche vom kantonalen Verwaltungsgericht sowie vom Bundesgericht am 25. März 2021 abgewiesen wurden. (siehe Text unten). Das Gesetz ist ein erster guter Anfang, es muss jedoch auf allen Stufen weiterentwickelt werden. Zunächst durch Ausarbeitung einer zugehörigen Verordnung (PTLV) sowie falls nötig, durch Ausführungsbestimmungen. Beide sollen per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt werden.
Beschwerde gegen das PTLG am 25. März 2021 vom Bundesgericht abgewiesen
Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 25. März 2021 entschieden und dieser unnötigen Beschwerde, wie von der Taxi Sektion Zürich (TSZ) erwartet, «den Stecker gezogen» und sie abgewiesen.Hier finden Sie unsere Korrespondenz mit Behörden und anderen Stellen in Zusammenhang mit der bevorstehenden Einführung des PTLG sowie alle relevanten Grundlagen.
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