Am 5. April 2019 beschloss der Kantonsrat nach zahlreichen Sitzungen das neue PTLG. In der Folge wurden zahlreiche Beschwerden gegen das neue Gesetz eingereicht, welche letztlich von Bundesgericht abgewiesen wurden. Danach begann die Zeit der Ausarbeitung der Ausführungsbestimmungen (siehe dort).
Beschwerde gegen das PTLG am 25. März 2021 vom Bundesgericht abgewiesen
Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 25. März 2021 entschieden und dieser unnötigen Beschwerde, wie von der Taxi Sektion Zürich (TSZ) erwartet, «den Stecker gezogen» und sie abgewiesen.Hier finden Sie unsere Korrespondenz mit Behörden und anderen Stellen in Zusammenhang mit der bevorstehenden Einführung des PTLG sowie alle relevanten Grundlagen.
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