Am 5. April 2019 beschloss der Kantonsrat nach zahlreichen Sitzungen das neue PTLG. Das Volk sagte am 9. Februar 2020 mit 52.6 % Ja zum neuen Taxigesetz (PTLG) im Kanton Zürich (siehe dazu auch die damalige Pressemitteilung der TSZ). In der Folge wurden zahlreiche Beschwerden gegen das neue Gesetz eingereicht, welche vom kantonalen Verwaltungsgericht sowie vom Bundesgericht am 25. März 2021 abgewiesen wurden. (siehe Text unten). Das Gesetz ist ein erster guter Anfang, es muss jedoch auf allen Stufen weiterentwickelt werden. Zunächst durch Ausarbeitung einer zugehörigen Verordnung (PTLV) sowie falls nötig, durch Ausführungsbestimmungen. Gesetz und Verordnung wie auch die Reglemente sind seit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Das Gesetz (PTLG) wurde per Regierungsratsbeschluss Nr. 1131/2023 auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.
In der Folge erging der Beschluss der Regierung über die Verordnung zum PTLG, die sog. PTLV sowie die Anpassung der Ordnungsbussentarife.
Bislang gibt es zwei Reglemente, eines zur neuen kantonalen Taxi(kenn)lampe und eines zur kant. Limousinenplakette. Ebenfalls gibt es ein Schreiben an das zuständige Amt, den Vollzug betr. Taxilampe zu regeln.
Die TSZ hält fest, dass wir PTLG und PTLV als dringend notwendige Regulatorien der gesamten Taxi- und Limousinenbranche im Kanton Zürich halten. Das speditive Vorgehen der Volkswirtschaftsdirektion (VD) nach der Beilegung der Rechtsstreitigkeiten begrüssen wir, ebenso die Möglichkeit zur Mitwirkung. Die Branche konnte in drei Soundingboard Meetings ihre Haltung vertreten, ebenso in der Vernehmlassungsantwort (sog. Mitwirkung). Letztere fiel unserseits so scharf aus, weil wir die Konturen unserer Antwort schärfen wollten, damit Diskrepanzen zwischen unserer Vorstellung und dem Entwurf so deutlich wie möglich wurden und allfällige Änderungen noch zugefügt werden könnten. So ging es zB. um das Anwerbeverbot für Taxis in der Pause auf weissem Parkplatz, das so nicht umsetzbar erschien, weshalb wir eine Änderung verlangten. Wir sind uns bewusst, dass es für die Juristinnen des Generalsekretariats der VD in einem ihnen bisher unbekannten Gebiet der absolut heterogenen Taxi- und Limousinen-Branche als ausserordentlich herausfordernd bezeichnet werden muss, solch ein Verordnungsentwurf zu entwerfen. Daher danken wir den Juristinnen des Generalsekretariats, die uns genau zugehört haben, für ihre umfangreiche Arbeit und hoffen natürlich, dass unsere und andere Änderungsvorschläge so weit wie möglich berücksichtigt würden.
Beschwerde gegen das PTLG am 25. März 2021 vom Bundesgericht abgewiesen
Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 25. März 2021 entschieden und dieser unnötigen Beschwerde, wie von der Taxi Sektion Zürich (TSZ) erwartet, «den Stecker gezogen» und sie abgewiesen.Hier finden Sie unsere Korrespondenz mit Behörden und anderen Stellen in Zusammenhang mit der Einführung des PTLG sowie alle relevanten Grundlagen.
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