Dies betrifft alle Economy-Passagiere von SWISS, Lufthansa, Edelweiss, Austrian, Croatia Airlines, Brussels Airlines und Aegean. Business- und Firstclass-Passagiere checken nach wie vor im Check-in 1 ein. Die Zufahrt zum Check-in 3 erfolgt am besten via Parkhaus 3, 4. Stock, Auslad bei den Fahrstühlen. Dort hat auch Wartezonen für den bequemen Auslad, es muss nicht im Fahrweg angehalten werden. Die Ein- und Ausfahrt ist innerhalb 15 Minuten umsonst möglich. Die Passagiere müssen mit den Fahrstuhl ins unterste Geschoss (Check-in 3) fahren.
Seit Anfang August sind in zunehmender Zahl sog. Strassenlärmsanierungen auf der Homepage des Tiefbauamts (TAZ) publiziert (siehe Link im Titel). Sie alle zielen auf eine umfassende Einführung von Tempo 30 auch auf Hauptverkehrsachsen ab. Es gilt zu hoffen, dass die Stadt von den kantonalen Stimmbürgern gebremst wird. Die entsprechende Initiative wird sogar von der Kantonsregierung gestützt!
Seit 26. April 2024 geht der Kampf gegen das "Gallische Dorf" einen Schritt weiter. Nun kann sich die Wettbewerbskommission (WEKO) mit der wettbewerbsverzerrenden Monopolstellung der Airport Taxi Zürich Kloten AG befassen. Details dazu gibt's hier.
Nur ein Taxiunternehmen darf am Flughafen Zürich unbestellte Fahrten anbieten. Das kritisiert die Taxi Sektion Zürich scharf: Das Vorgehen verstosse gegen das kantonale Taxi- und Limousinengesetz. Der Verband will jetzt eine Beschwerde bei der Wettbewerbskommission einreichen. STREETLIFE hat mit den Betroffenen gesprochen.
Per 1. März 2024 werden auch alle Taxifahrzeuge polizeilich kontrolliert, nicht bloss Limousinen. Die "Checkliste für Taxilenkende" enthält alle notwendigen Dokumente, die mitgeführt und bei Polizeikontrolle vorgezeigt werden müssen. Sonst droht teilweise saftige Busse.
Das Amt für Mobilität / Abt. GPB ("Taxibüro") meldet, dass am 1. März 2024 die Kontrollen beginnen. Taxilenker, die sowohl Taxi und auch Limousine fahren, sollten davon Kenntnis nehmen und die Plakette anbringen.
Der Stadtzürcher Taxiausweis ist bis zur Ausstellung eines kantonalen Taxiausweises oder längstens bis 31. Dezember 2025 gültig.
Der kantonale Taxiausweis sollte erst ab Mitte 2024 beantragt werden. Zuerst müssen die Chauffierenden ohne Taxiausweis mit einem kantonalen Taxiausweis ausgestattet werden.
Nebenbei: Falls Sie noch einen "blauen Führerausweis" haben, der ist nur noch bis am 31. Oktober 2024 gültig. Bitte tauschen Sie ihn im Strassenverkehrsamt um (kostenpflichtig!). Nach dem 31. Oktober 2024 fahren Sie mit einem "blauen Führerausweis" faktisch ohne gültiges Dokument! (Link)
Stadttarif: Basis je Fr. 6.00 (gleichbleibend),
4.00/Km (gleichbleibend), 0.80/Minute (gesenkt)
Landtarif: Basis je Fr. 6.00 (gleichbleibend), 3.80/Km (gesenkt),
1.00/Minute (erhöht)
Anwendung: Im Sinne
eines Höchstpreises aller drei Komponenten – gehen Sie nicht darüber.
Als Verband ist es uns ein grosses Anliegen, Klarheit für die Vollzugsorgane zu schaffen, vor allem aber, unseren Mitgliedern Rechtssicherheit zu bieten. Es kann nicht sein, dass Firmen/Personen, die nicht reglementskonforme Taxilampen für unsere Mitglieder herstellen oder vertreiben, nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Die Taxilenkenden müssen die Gewissheit haben, dass die auf dem Markt angebotenen Taxilampen reglementskonform sind. Es kann nicht sein, dass sie die Zeche (sprich: Busse) bezahlen müssen und die Hersteller/Vertreiber ungeschoren davon kommen! Klicken Sie unten um unseren Antrag zu lesen.
Eine Telefonbetrüger-Mafia missbraucht Taxifahrer, indem sie gemäss Auftrag am Wohnort der betrogenen Kundschaft Geld oder Wertsachen abholen sollen, um sie wohin zu bringen. Das sind meistens sehr lukrative Fahrten. Die Betrüger-Mafia macht Taxifahrer so zu ihren Komplizen.
Oder Taxifahrer sollen mit Kundschaft zur Bank fahren, um Geld abzuheben und nach dem Bargeldbezug werden die Fahrgäste zu einem Automaten gebracht, welcher Einzahlungen auf Konten mit Kryptowährungen zulässt. Einzahlungen auf solche Konten erfordern ein “Wallet”. Oft sind die betroffenen Personen mit der Handhabung überfordert und benötigen Hilfe. Diese Hilfe leisten die Taxiangestellten. Ein Foto des Einzahlungsbelegs mit QR-Code wird dann den Betrügern geschickt.
Die Polizei fordert Taxifahrer auf, verdächtige Aufträge unverzüglich der Notrufnummer der Polizei, Telefon 117, zu melden.
Weitere Infos in der Mitteilung der Kantonspolizei Zürich.
Als politisch unabhängiger Verband mit langjähriger Erfahrung wissen wir, worauf es im Taxiwesen ankommt.
IBAN: CH59 0070 0112 8000 1115 2
Rautistrasse 61
8047 Zürich
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