Top News

Taxiverbände reichen Beschwerde gegen die Flughafen Zürich AG bei der WEKO ein

Seit 26. April 2024 geht der Kampf gegen das "Gallische Dorf" einen Schritt weiter. Nun kann sich die Wettbewerbskommission (WEKO) mit der wettbewerbsverzerrenden Monopolstellung der Airport Taxi Zürich Kloten AG befassen. Details dazu gibt's hier.

Medien STREETLIFE: "Flughafen Zürich verhält sich wie ein gallisches Dorf"

Nur ein Taxiunternehmen darf am Flughafen Zürich unbestellte Fahrten anbieten. Das kritisiert die Taxi Sektion Zürich scharf: Das Vorgehen verstosse gegen das kantonale Taxi- und Limousinengesetz. Der Verband will jetzt eine Beschwerde bei der Wettbewerbskommission einreichen. STREETLIFE hat mit den Betroffenen gesprochen.

TSZ Neu: Checkliste für Taxifahrende iM Kanton Zürich (siehe Link)

Per 1. März 2024 werden auch alle Taxifahrzeuge polizeilich kontrolliert, nicht bloss Limousinen. Die "Checkliste für Taxilenkende" enthält alle notwendigen Dokumente, die mitgeführt und bei Polizeikontrolle vorgezeigt werden müssen. Sonst droht teilweise saftige Busse.

Beginn der Polizeikontrolle der Limousinenplakette

Das Amt für Mobilität / Abt. GPB ("Taxibüro") meldet, dass am 1. März 2024 die Kontrollen beginnen. Taxilenker, die sowohl Taxi und auch Limousine fahren, sollten davon Kenntnis nehmen und die Plakette anbringen.

Termine 

Nächste Vorstandssitzung am 10. September 2024, alle weiteren sind im PDF (siehe Link) aufgeführt.
Auch alle Mitglieder sind immer herzlich willkommen.

Auswirkungen zum neuen Taxigesetz, zahlen: (siehe Link)

Man schätzte 2023 im Kanton Zürich die BPT121-Fahrzeuge (gewerblicher Personentransport) auf ca. 3'700 (Taxi und Limos zusammen) und davon nur Taxichauffeure auf ca. 2'000, wovon ca. 1'240 aus Zürich, Winterthur und Kloten stammen, bleibt ein Rest von 760 kantonalen Taxi-Fahrer, die einen neuen Taxiausweis per 1.01.24 benötigten. Aber abgelehnt wegen Sprachkenntnissen wurde bisher noch kein einziger. Allerdings ein paar Taxichauffeure, die Verstösse im Strafregister, u.a. wegen Sexualdelikten zu verzeichnen hatten, wurden abgelehnt. Sodann gilt für Chauffeure aus Gemeinden, die keinen Sprachtest verlangt hatten, eine Übergangsfrist von 3 Jahren, während dieser sie den Sprachnachweis erbringen und den befristeten Taxiausweis erhalten können.
Zahlen erhoben durch Rudolf Raemy, Präsident TSZ, Taxi Sektion Zürich, 23.01.23, mailto: info@taxisektion-zh.ch

tAXIAUSWEIS DER STADT ZÜRICH, WIE LANGE GÜLTIG?

Siehe "Merkblatt Umsetzung PTLG PTLV", Auszug aus "Wichtige Hinweise" (SIEHE LINK):

Der Stadtzürcher Taxiausweis ist bis zur Ausstellung eines kantonalen Taxiausweises oder längstens bis 31. Dezember 2025 gültig.

Der kantonale Taxiausweis sollte erst ab Mitte 2024 beantragt werden. Zuerst müssen die Chauffierenden ohne Taxiausweis mit einem kantonalen Taxiausweis ausgestattet werden.

Nebenbei: Falls Sie noch einen "blauen Führerausweis" haben, der ist nur noch bis am 31. Oktober 2024 gültig. Bitte tauschen Sie ihn im Strassenverkehrsamt um (kostenpflichtig!). Nach dem 31. Oktober 2024 fahren Sie mit einem "blauen Führerausweis" faktisch ohne gültiges Dokument! (Link)

Unverbindliche Empfehlung zur Umsetzung der neuen Tarifstruktur (D) ab Januar 2024

Die unverbindliche Empfehlung, abgeleitet vom Rohpreis (Link) beläuft sich auf:

Stadttarif:         Basis je Fr. 6.00 (gleichbleibend), 4.00/Km (gleichbleibend), 0.80/Minute (gesenkt)
Landtarif:         Basis je Fr. 6.00 (gleichbleibend), 3.80/Km (gesenkt), 1.00/Minute (erhöht)
Anwendung:     Im Sinne eines Höchstpreises aller drei Komponenten – gehen Sie nicht darüber.

Taxilampen

Als Verband ist es uns ein grosses Anliegen, Klarheit für die Vollzugsorgane zu schaffen, vor allem aber, unseren Mitgliedern Rechtssicherheit zu bieten. Es kann nicht sein, dass Firmen/Personen, die nicht reglementskonforme Taxilampen für unsere Mitglieder herstellen oder vertreiben, nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Die Taxilenkenden müssen die Gewissheit haben, dass die auf dem Markt angebotenen Taxilampen reglementskonform sind. Es kann nicht sein, dass sie die Zeche (sprich: Busse) bezahlen müssen und die Hersteller/Vertreiber ungeschoren davon kommen! Klicken Sie unten um unseren Antrag zu lesen.

Vorsicht TelefonBetrüger

Eine Telefonbetrüger-Mafia missbraucht Taxifahrer, indem sie gemäss Auftrag am Wohnort der betrogenen Kundschaft Geld oder Wertsachen abholen sollen, um sie wohin zu bringen. Das sind meistens sehr lukrative Fahrten. Die Betrüger-Mafia macht Taxifahrer so zu ihren Komplizen.

Oder Taxifahrer sollen mit Kundschaft zur Bank fahren, um Geld abzuheben und nach dem Bargeldbezug werden die Fahrgäste zu einem Automaten gebracht, welcher Einzahlungen auf Konten mit Kryptowährungen zulässt. Einzahlungen auf solche Konten erfordern ein “Wallet”. Oft sind die betroffenen Personen mit der Handhabung überfordert und benötigen Hilfe. Diese Hilfe leisten die Taxiangestellten. Ein Foto des Einzahlungsbelegs mit QR-Code wird dann den Betrügern geschickt. 

Die Polizei fordert Taxifahrer auf, verdächtige Aufträge unverzüglich der Notrufnummer der Polizei, Telefon 117, zu melden.

Weitere Infos in der Mitteilung der Kantonspolizei Zürich.