Auswirkungen zum neuen Taxigesetz, Zahlen:

Man schätzte 2023 im Kanton Zürich die BPT121-Fahrzeuge (gewerblicher Personentransport) auf ca. 3'700 (Taxi und Limos zusammen) und davon nur Taxichauffeure auf ca. 2'000, wovon ca. 1'240 aus Zürich, Winterthur und Kloten stammen, bleibt ein Rest von 760 kantonalen Taxi-Fahrer, die einen neuen Taxiausweis per 1.01.24 benötigten. Aber abgelehnt wegen Sprachkenntnissen wurde bisher noch kein einziger. Allerdings ein paar Taxichauffeure, die Verstösse im Strafregister, u.a. wegen Sexualdelikten zu verzeichnen hatten, wurden abgelehnt. Sodann gilt für Chauffeure aus Gemeinden, die keinen Sprachtest verlangt hatten, eine Übergangsfrist von 3 Jahren, während dieser sie den Sprachnachweis erbringen und den befristeten Taxiausweis erhalten können.

Genauere Zahlen kann dereinst nur das Amt für Moblität (AFM) des Kantons Zürich liefern, in ca. drei Monaten, dann wird erstmals die Statistik dazu vorliegen. Vorher sind es nur Schätz-Zahlen

Zahlen der Stadt Zürich, Auszug aus dem Protokoll der Taxikommission der Stadt Zürich, per 1. Dezember 2023:

   Taxihalter          808   (VJ 871)

      Taxibetriebsbewilligung    886   (VJ 954)

      Taxifahrzeuge           915   (VJ 959)

      Taxichauffierende         980   (VJ 1'043)

Differenz Fahrzeug/Bewilligung zu Chauffeur kommt von den Gruppenhaltern, die mehrere Chauffeure beschäftigen oder mehrere Fahrzeuge haben. Chauffeure in der Stadt Zürich mussten in den letzten 25 Jahren eine schriftliche Sprachprüfung B1 ablegen, diese müssen sie gemäss lit. d, §5 PLTV zur Erlangung des kantonalen Taxiausweises nun nicht mehr erbringen, die Vorlage des stadtischen Taxiausweises genügt, ferner auch solche nicht, die nach lit. a, §5 PTLV hierzulande 5 Jahre in die Schule gingen oder gemäss lit. b, §5 PTLV eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in deutscher Sprache abgeschlossen haben. Siehe dazu:

Zahlen erhoben durch Rudolf Raemy, Präsident TSZ, Taxi Sektion Zürich, 23.01.23, mailto: info@taxisektion-zh.ch