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Medien STREETLIFE: "Flughafen Zürich verhält sich wie ein gallisches Dorf"

Nur ein Taxiunternehmen darf am Flughafen Zürich unbestellte Fahrten anbieten. Das kritisiert die Taxi Sektion Zürich scharf: Das Vorgehen verstosse gegen das kantonale Taxi- und Limousinengesetz. Der Verband will jetzt eine Beschwerde bei der Wettbewerbskommission einreichen. STREETLIFE hat mit den Betroffenen gesprochen.

TSZ Neu: Checkliste für Taxifahrende iM Kanton Zürich (siehe Link)

Per 1. März 2024 werden auch alle Taxifahrzeuge polizeilich kontrolliert, nicht bloss Limousinen. Die "Checkliste für Taxilenkende" enthält alle notwendigen Dokumente, die mitgeführt und bei Polizeikontrolle vorgezeigt werden müssen. Sonst droht teilweise saftige Busse.

Beginn der Polizeikontrolle der Limousinenplakette.

Das Amt für Mobilität / Abt. GPB ("Taxibüro") meldet, dass am 1. März 2024 die Kontrollen beginnen. Taxilenker, die sowohl Taxi und auch Limousine fahren, sollten davon Kenntnis nehmen und die Plakette anbringen.

Forchstrasse: Von Montag, 12. Februar 2024, 9 Uhr, bis Freitag, 29. November 2024, 17 Uhr, ist die Forchstrasse zwischen dem Hegibachplatz und dem Kreuzplatz gesperrt.

Taxistandplatz Bahnhofplatz:  Für die Branchen- und Verbandsvertreter ist es völlig unverständlich, dass sich die Taxilenkenden derart krass daneben benehmen und auf der Strasse oder im absoluten Halteverbot Fahrgäste ausladen, obschon seit Abschluss der Baustellen auf der Seite Bahnhofquai eine neue Möglichkeit für einen sicheren und ordnungsgemässen Auslad besteht. Sehen Sie selbst!

Poststrasse: Wegen einer Baustelle wurden temporäre Taxistandplätze eingerichtet.

Weitere wichtige Infos zu Verkehr und Standplätzen gibt es hier!

Termine Vorstands-Sitzungen

Auswirkungen zum neuen Taxigesetz, zahlen: (siehe Link)

Man schätzte 2023 im Kanton Zürich die BPT121-Fahrzeuge (gewerblicher Personentransport) auf ca. 3'700 (Taxi und Limos zusammen) und davon nur Taxichauffeure auf ca. 2'000, wovon ca. 1'240 aus Zürich, Winterthur und Kloten stammen, bleibt ein Rest von 760 kantonalen Taxi-Fahrer, die einen neuen Taxiausweis per 1.01.24 benötigten. Aber abgelehnt wegen Sprachkenntnissen wurde bisher noch kein einziger. Allerdings ein paar Taxichauffeure, die Verstösse im Strafregister, u.a. wegen Sexualdelikten zu verzeichnen hatten, wurden abgelehnt. Sodann gilt für Chauffeure aus Gemeinden, die keinen Sprachtest verlangt hatten, eine Übergangsfrist von 3 Jahren, während dieser sie den Sprachnachweis erbringen und den befristeten Taxiausweis erhalten können.
Zahlen erhoben durch Rudolf Raemy, Präsident TSZ, Taxi Sektion Zürich, 23.01.23, mailto: info@taxisektion-zh.ch

tAXIAUSWEIS DER STADT ZÜRICH, WIE LANGE GÜLTIG?

Siehe "Merkblatt Umsetzung PTLG PTLV", Auszug aus "Wichtige Hinweise" (SIEHE LINK):

Der Stadtzürcher Taxiausweis ist bis zur Ausstellung eines kantonalen Taxiausweises oder längstens bis 31. Dezember 2025 gültig.

Der kantonale Taxiausweis sollte erst ab Mitte 2024 beantragt werden. Zuerst müssen die Chauffierenden ohne Taxiausweis mit einem kantonalen Taxiausweis ausgestattet werden.

Nebenbei: Falls Sie noch einen "blauen Führerausweis" haben, der ist nur noch bis am 31. Oktober 2024 gültig. Bitte tauschen Sie ihn im Strassenverkehrsamt um (kostenpflichtig!). Nach dem 31. Oktober 2024 fahren Sie mit einem "blauen Führerausweis" faktisch ohne gültiges Dokument! (Link)

Unverbindliche Empfehlung zur Umsetzung
der neuen Tarifstruktur (D) ab Januar 2024

Die unverbindliche Empfehlung, abgeleitet vom Rohpreis (Link) beläuft sich auf:

Stadttarif:         Basis je Fr. 6.00 (gleichbleibend), 4.00/Km (gleichbleibend), 0.80/Minute (gesenkt)
Landtarif:          Basis je Fr. 6.00 (gleichbleibend), 3.80/Km (gesenkt), 1.00/Minute (erhöht)
Anwendung:     Im Sinne eines Höchstpreises aller drei Komponenten – gehen Sie nicht darüber.

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